Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung (§95 Abs. 1a AußStrG)

Für Kinder bedeutet die Scheidung der Eltern eine Veränderung der Lebenssituation, Verlust, eine Neuorientierung im Familienleben und möglicherweise Gefühle von Hilflosigkeit, Wut und Schuld. Damit Eltern erfahren, was ihre Kinder in dieser besonderen Situation von ihnen brauchen, um die Trennung zu bewältigen, ist gemäß §95 Abs. 1a AußStrG eine einmalige Beratung verpflichtend.

Ich bin als geeignete Beraterin in die Liste des Bundeskanzleramtes eingetragen und biete die erforderliche Einheit für Einzelpersonen und Paare an. Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, welche Sie dem Gericht vorlegen müssen.